Als Lagerung gilt das Aufbewahren von gefährlichen Stoffen in geschlossenen Verpackungen und Behältern für die Verwendung im eigenen Betrieb oder für den Abtransport resp. die Abgabe an Dritte. Die Aufbewahrungsdauer in einem Lager beträgt in der Regel mehr als 8 Stunden. Das kurzzeitige Bereitstellen für einen Produktionsprozess resp. für die Auslieferung oder ein kurzzeitiges Abstellen nach einer Anlieferung gilt nicht als Lagerung. Aber auch in diesen Fällen sind analoge, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu treffen.