Kapitel 4 Woran erkennt man gefährliche Stoffe

Die Behälter mit gefährlichen Stoffen weisen Kennzeichnungen gemäss der Schweizerischen Chemikaliengesetzgebung (basierend auf GHS/CLP), den transportrechtlichen Bestimmungen (ADR/RID), der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen oder der Strahlenschutzgesetzgebung auf. Es ist ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden.