Massnahmen zur Brandbekämpfung

· Geeignete Löschmittel:
Löschpulver
Wassernebel
Schaum
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Kohlendioxid
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Stickoxide (NOx)
Schwefeloxide (SOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
· Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.