Die Verwendung von diisocyanathältigen Produkten mit einer Monomer-Konzentration ≥ 0,1 Gewichtsprozenten ist
ab 24. August 2023 nur mehr dann möglich, wenn die in der Beschränkung vorgesehene
Schulung erfolgreich absolviert wurde.
Schulungsinhalte:
Chemisches Verhalten
Wirkung
Schutzausrüstung
Atemschutz
Arbeitsplatz
Körperhygiene