6. Allgemeine Verhaltensregeln

Allgemeine Verhaltensregeln

 

Rauchen

Rauchverbot! Auf dem gesamten Werkgelände gilt Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugen. Feuer und offenes Licht sind auf dem Werksgelände ebenfalls verboten.

Ausnahmen. Drei Raucherplätze auf dem Werksgelände.

 

Alkohol und Drogen

Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht Alkohol                      und Drogenverbot. Bei der Arbeit gilt immer NULL Promille!

Das Mitführen oder Einnehmen von Drogen ist nicht erlaubt.

 

Fotografieren und Filmen

Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Betriebsgelände und in den Räumen nur mit Genehmigung erlaubt.

 

Benutzung von Mobiltelefonen

Private Mobiltelefone dürfen in den EX Bereichen der Produktion nicht benutzt werden.

 

 

EX Zone

Die Ex Zonen im Produktionsbetrieb sind gekennzeichnet.