Allgemeine Verhaltensregeln
Rauchen
Rauchverbot! Auf dem gesamten Werkgelände gilt Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugen. Feuer und offenes Licht sind auf dem Werksgelände ebenfalls verboten.
Ausnahmen. Drei Raucherplätze auf dem Werksgelände.
Alkohol und Drogen
Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht Alkohol und Drogenverbot. Bei der Arbeit gilt immer NULL Promille!
Das Mitführen oder Einnehmen von Drogen ist nicht erlaubt.
Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Betriebsgelände und in den Räumen nur mit Genehmigung erlaubt.
Benutzung von Mobiltelefonen
Private Mobiltelefone dürfen in den EX Bereichen der Produktion nicht benutzt werden.
EX Zone
Die Ex Zonen im Produktionsbetrieb sind gekennzeichnet.