Arbeiten im Betrieb
Verwenden von Einrichtungen und Geräte
Stapler, Arbeitsbühnen und sonstige Hilfsmittel dürfen nur durch berechtigte und eingewiesene MA bedient werden. Für Staplerfahrer gilt: Stapler fahren nur mit gültigem Erlaubnisschein. Es besteht Anschnallpflicht auf den Gabelstaplern.
Schweißarbeiten
Mitarbeiter von einer externen Firma oder auch der Unterhaltsabteilung, die Schweissberechtigung haben, dürfen erst schweissen, wenn eine Freigabe und Arbeitserlaubnis des zuständigen Abteilungsleiters vorliegt!
Erlaubnisscheine
Der Erlaubnisschein gilt nicht nur für Schweissarbeiten, sondern auch für sonstige gefährliche Arbeiten wie z.B. einsteigen in Behälter usw.
Der sogenannten FABÜ Schein ist der Freigabe-Arbeitserlaubnis-Befahr und Übergabeschein. Mit diesem werden die Gefahren ermittelt und abgestellt, die Arbeitserlaubnis erteilt und nach beendeter Arbeit die Anlage wieder an den Betreiber übergeben!