11. Umgang mit Gefahrstoffen

Umgang mit Gefahrstoffen

Rohwareneingang

Dieser beginnt im „Rohwareneingang“ mit der Eingangskontrolle und Probenahme. Bei der Identifizierung des Stoffes per Artikelnummer im Eingangsordner stehen die Sicherheits- und Probenahmeanweisungen für den Lageristen. Vorschriften wie z.B. welche Art der Probeflaschen und die zu entnehmende Menge sowie die PSA Vorschriften, z.B. Spezialhandschuhe, Atemschutz usw.

Auch der Lagerort ist im „Eingangsordner“ beschrieben! Es wird nach Lagerklassen unterschieden.

Wiegerei

Hier werden Gefahrstoffe für die Produktion abgewogen oder portioniert.

Wenn irgendwie möglich werden ganze Gebinde eingesetzt um ein Öffnen der Verpackung und Teilentnahmen des Gefahrstoffes zu vermeiden. Wir haben beinahe 200 verschiedene Gefahrstoffe im Einsatz. Ein Anbringen von Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe wurde als sinnfrei und realitätsfern betrachtet. Stattdessen hat man sich damals entschieden, die Gefahrensymbole sowie die H&P Sätze auf die Fertigungsanweisung, die mit dem Produkt während dem Entstehungsprozess mitläuft, aufzudrucken. In der Rohwarenwiegerei ist die Fertigungsanweisung gleichzeitig der Rüstschein. Gefahrstoffe werden immer unter Beizug der Absaugeeinrichtung abgewogen. Wenn z.B. P261 das Einatmen von Gasen / stäuben oder Aerosolen verbietet, dann wird Atemschutz angelegt. Bei Stäuben eine Staubmaske.

Produktion

In der Produktion werden die Gefahrstoffe eingesetzt, auch hier machen wieder wie in der Wiegerei die Gefahrensymbole auf die Gefahr aufmerksam. In den H&P Sätzen informiert man sich über die Gefahren sowie die Schutzmassnahmen.

Einige Gefahrstoffe werden über Dosieranlagen dem Reaktor zugeführt, leider ist das nicht in jedem Fall möglich.

Salzsäure, Formalin und Benzylchlorid werden zugepumpt. Isophorondiisocyanat wird per Vakuum eingesaugt. Es gilt aber auch hier beim Ankoppeln an die Dosiereinrichtung die Pflicht des Tragens von Atemschutz.

Abfüllerei

In der Abfüllerei werden die fertigen Abmischungen oder neu entstandenen Reaktionsprodukte in die Verkaufsverpackungen abgefüllt!

Die Gefahrensymbole der eingesetzten Gefahrstoffe sind hier nicht mehr von Bedeutung. Es handelt sich um ein „neues Produkt“. Wenn dieses als Gefahrstoff eingestuft wurde, dann ist das auf dem Abfüllschein ersichtlich. Erkennen, Lesen und Umsetzen ist wie in den beiden vorangegangenen Etappen ganz wichtig um die körperliche Unversehrtheit zu bewahren.

Jeder Mitarbeiter ist mit seiner persönlichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet (PSA). Das heisst, er trägt Handschuhe, Arbeitssicherheitsschuhe und Schutzbrille beim Arbeiten.

Ist Atemschutz erforderlich, so wird das in der Fertigungsanweisung oder auch der Abfüllanweisung ersichtlich.