7. Strassenverkehr auf dem Betriebsgelände

Strassenverkehr auf dem Betriebsgelände

 

Das Befahren des Betriebsgeländes unterliegt der Strassenverkehrsregeln der Schweiz und ist nur zum Parken für die Mitarbeiter gestattet. Besucherparkplätze sind ausserhalb des Betriebsgeländes vor dem Empfang (siehe Plan Gebäude 10, als Sammelplatz gekennzeichnet)

Achtung: Es herrscht reger LKW und Staplerverkehr!

Tor 1 ist für Abholungen aus dem Versandlager

Tor 2 ist für Anlieferungen an das Rohwarenlager

Die Ausfahrt ist auf der Industriestrasse